Hi SeleCToR,
erst einmal generell etwas zu Haftungsansprüchen aus Verträgen zwischen zwei kaufmännischen Personen (also keine Verträge im privaten Bereich):
Generell gilt in Deutschland Vertragsfreiheit. Demnach können Verträge beliebig gestaltet werden.
Aus dieser Tatsache heraus, ist es für Versicherungen nicht möglich für Firmen einen sogenannten Vertrags-Rechtsschutz im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung anzubieten.
Im Bereich der Betrieblichen Haftpflichtversicherung unterscheidet man in erster Linie unter folgenden Haftungsgründen:
Haftung bei/durch...
... Sachschäden
... Personenschäden
... Vermögensschäden
Dabei ist die "Fahrlässigkeit" für den Genuß des Versicherungsschutzes erforderlich. Handelt es sich aber um einen sog. Bearbeitungsschaden (z.B.: ein Bauarbeiter macht einen Wanddurchbruch. Die Decke stürzt ein, da es eine tragende Wand war) besteht kein Versicherungsschutz.
Nun aber noch speziell zum IT-Bereich:
Im IT-Bereich ist neben einer normalen Betriebshaftpflicht die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für IT-Unternehmen ganz besonders wichtig:
Sie leistet bspw. bei Schäden durch Installationsarbeiten, Softwarefehler, etc.
Die Haftung ist gesetzlich festgeschrieben ( BGB §823 ff, §833). Man kann sich also nicht ohne weiteres einfach von der Haftung befreien!!!
Wie teuer diese Versicherung ist hängt in erster Linie von der Art des Betriebes und seiner Tätigkeiten und der jährlichen Umsatz- bzw. Lohn- und Gehaltssumme ab.
Bei Interesse erkundige Dich bei einem Versicherer nach sog. "Kompakt-Policen". In denen erhält man oft umfangreicheren Versicherungsschutz, als wenn man alles einzeln zusammenstellt. Einige Versicherer bieten außerdem nach einen sog. Existenzgründer-Rebatt an (wird aber immer weniger, da die Schadenquoten sehr hoch geowrden sind). In jedem Fall immer nach einem Rabatt fragen.
Hoffe ich konnte Dir helfen. Bei weiteren Fragen, lass dich einfach hören.
mfG. Lukas
Team-Devshare
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