Thema: Haftungsfreistellung oder ähnliches

Hallo zusammen,

Kennt Ihr euch im Vertragsrecht bzgl. Software aus?

Folgende Situation:

Eine Software soll in einem mittelständischem Betrieb eingesetzt werden. Die Software wird durch komplexe betriebliche Abläuft gesteuert und auf die Prozessdaten der Software setzen wieder andere, sehr komplexe betriebliche Ablaufe auf. Durch Fehlberechnungen der Software kann sehr schnell ein hoher betriebswirtschaftlicher Schaden entstehen.

Wie kann sich der Entwickler der Software vor den potenziellen Schadensansprüchen Vertraglich absichern. Ich habe mal was von einem "haftungsauschluß" oder so gehört. Wisst Ihr ob es da vorgefertigte Verträge für solche Situationen gibt, oder hat von euch jmd. schon mal was ähnliches aufgesetzt.

Ich denk wenn man das nicht Vertragsmäßig regelt, kann man sich ganz schön in die Nesseln setzen...

thx, sel.

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Vielleicht das falsche Board hier?!?
Könnt jmd. den Beitrag nach "Devshare Plausch" verschieben?
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Re: Haftungsfreistellung oder ähnliches

Hi SeleCToR,

erst einmal generell etwas zu Haftungsansprüchen aus Verträgen zwischen zwei kaufmännischen Personen (also keine Verträge im privaten Bereich):

Generell gilt in Deutschland Vertragsfreiheit. Demnach können Verträge beliebig gestaltet werden.

Aus dieser Tatsache heraus, ist es für Versicherungen nicht möglich für Firmen einen sogenannten Vertrags-Rechtsschutz im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung anzubieten.

Im Bereich der Betrieblichen Haftpflichtversicherung unterscheidet man in erster Linie unter folgenden Haftungsgründen:

Haftung bei/durch...

... Sachschäden
... Personenschäden
... Vermögensschäden

Dabei ist die "Fahrlässigkeit" für den Genuß des Versicherungsschutzes erforderlich. Handelt es sich aber um einen sog. Bearbeitungsschaden (z.B.: ein Bauarbeiter macht einen Wanddurchbruch. Die Decke stürzt ein, da es eine tragende Wand war) besteht kein Versicherungsschutz.

Nun aber noch speziell zum IT-Bereich:

Im IT-Bereich ist neben einer normalen Betriebshaftpflicht die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für IT-Unternehmen ganz besonders wichtig:

Sie leistet bspw. bei Schäden durch Installationsarbeiten, Softwarefehler, etc.


Die Haftung ist gesetzlich festgeschrieben ( BGB §823 ff, §833). Man kann sich also nicht ohne weiteres einfach von der Haftung befreien!!!

Wie teuer diese Versicherung ist hängt in erster Linie von der Art des Betriebes und seiner Tätigkeiten und der jährlichen Umsatz- bzw. Lohn- und Gehaltssumme ab.

Bei Interesse erkundige Dich bei einem Versicherer nach sog. "Kompakt-Policen". In denen erhält man oft umfangreicheren Versicherungsschutz, als wenn man alles einzeln zusammenstellt. Einige Versicherer bieten außerdem nach einen sog. Existenzgründer-Rebatt an (wird aber immer weniger, da die Schadenquoten sehr hoch geowrden sind). In jedem Fall immer nach einem Rabatt fragen.

Hoffe ich konnte Dir helfen. Bei weiteren Fragen, lass dich einfach hören.

mfG. Lukas
Team-Devshare

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Re: Haftungsfreistellung oder ähnliches

Hi Lukas,

Das war ausführlich.

Die Haftung ist gesetzlich festgeschrieben ( BGB §823 ff, §833). Man kann sich also nicht ohne weiteres einfach von der Haftung befreien!!!

Das heißt auch wenn ich einen Vertrag aufsetzen würde in dem es heißt "Ich haft für nix" und der Kunde würde mir dies unterschreiben könnte ich im Fall des Falles doch haftbar gemacht werden und mir würd nur eine Versicherung helfen, die aber auch nicht helfen würde wenn ich grob Fahrlässig gehandelt habe.

Na Prost Mahzeit.

thx, sel.

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Re: Haftungsfreistellung oder ähnliches

Von der Produkthaftpflicht und der Gewährleistung kann man sich nicht befreien. Wohl aber von Schäden, die auf die Handlung Dritter (zb. auch Kunde) zurückzuführen sind. Als "Verkäufer" bzw. Produzent haftest du für je nach Betriebsart entweder persönlich oder die Firma. Auch für Angestellte.

Grobe Fahrlässigkeit kann unter Umständen (ebenso wie der Vorsatz) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Oft lässt sich aber kaum eine Grobe Fahrlässigkeit wirklich nachweisen. d.h. solange Du aufpasst, ordentlich und gewissenhaft deine Sachen machst und nichts vorsätzlich begehst, brauchst du dir keine sorgen zu machen.

Als Anbieter von Software nur mein Tipp: schließe neben der Betriebshaftpflicht eine Vermögensschadenhaftpflicht im Rahmen einer IT-Police ab. Dann bist du auf der sicheren Seite. Die Beiträge kannst du als betriebswirtschaftlichen Aufwand von der Steuer absetzen.

mfG. Lukas
Team-Devshare

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Re: Haftungsfreistellung oder ähnliches

Von der Produkthaftpflicht und der Gewährleistung kann man sich nicht befreien. Wohl aber von Schäden, die auf die Handlung Dritter (zb. auch Kunde) zurückzuführen sind. Als "Verkäufer" bzw. Produzent haftest du für je nach Betriebsart entweder persönlich oder die Firma. Auch für Angestellte.

Dann hafte ich persönlich. Hab keine GmbH oder ähnliches.

Als Anbieter von Software nur mein Tipp: schließe neben der Betriebshaftpflicht eine Vermögensschadenhaftpflicht im Rahmen einer IT-Police ab.

Hab weder das eine noch das andere. Hab mir bis jetzt immer sagen lassen das die Versicherungen so teuer sind das sie eh keiner Bezahlen kann.

btw: Verkaufts du Versicherungen? Du kennst dich wirklich anscheinend wirklich erstaunlich gut in dem Bereich aus. smile

cu, sel.

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Re: Haftungsfreistellung oder ähnliches

Richtig! Solange Du als bspw. GbR oder Einzelpersonunternehmung selbstständig tütig bist, haftest dur persönlich. D.h. mit deinem Privatvermögen in vollem Umfang. Solange du alleine tätig bist, haftest du alleinschuldnerisch (also nur Du alleine). In einer GbR haftet man gesamtschuldnerisch (also alle gemeinsam). Bei einer GmbH hingegen wird nur mit dem Geschäftsvermögen gehaftet.

Sobald Du dich in irgendeiner Weise selbstständig machst, solltest als erstes eine sogenannte Betriebshaftpflicht-Versicherung abschließen. Der Beitrag richtet sich nach Anzahl der Beschäftigten und der Lohn-und Gehaltssumme bzw. der Umsatzsumme. Allerdings gibt es in der REgel immer einen Mindestbeitrag.

Die Versicherung ist deswegen so wichtig, weil Du mit einer Privathaftpflicht-Versicherung ausschließlich im privaten bereich versichert bist. Alle während einer gewerblichen tätigkeit entstandenen Schäden sind nciht versichert.

Warum Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung... habe ich ja im letzten beitrag schon erklärt.

Ich bin geprüfter Versicherungskaufmann und bin sowohl im Privatkunden-Segment also auch im gewerblichen Bereich tätig.

Allerdings möchte ich hier ganz deutlich machen, dass ich hier keine Werbung für mich oder das Unternehmen machen möchte, sondern lediglich Hilfe und Unterstützung anbiete!!!!

Wenn Du interesse an einer solchen Versicherung haben solltest, empfehle ich Dir, dich an eine Versicherung vor Ort zu wenden. Suche nach Möglichkeit eine Agentur die selbstständig ist (HGB 84) und nicht im Angestellten-Verhältnis basiert. Denn da heißt ein Vertrag mehr oder weniger noch was!!! Empfehlen würde ich Dir Öffentlich-Rechtliche Versicherer. Da gibt es in der Regel immer gute Preise, vernünftige Leistungen und hervorragenden Service. Bei einer "AG" verdienen halt Aktionäre mit.... ;o)

Wenn Du konkrete Fragen haben solltest, schicke mir am besten mal eine Email. Dann ist die ganze Sache vertraulicher.

Viel Erfolg!

mfG. Lukas
Team-Devshare

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Re: Haftungsfreistellung oder ähnliches

Ich bin geprüfter Versicherungskaufmann und bin sowohl im Privatkunden-Segment also auch im gewerblichen Bereich tätig.

Allerdings möchte ich hier ganz deutlich machen, dass ich hier keine Werbung für mich oder das Unternehmen machen möchte, sondern lediglich Hilfe und Unterstützung anbiete!!!!

Schon in Ordnung. Ich verkaufe auch Programmierung und habe hier trotzdem schon mal jemandem geholfen ohne davon auszugehen das er gleich denke ich möchte ihm ne Software verkaufen.... smile

Vielen Dank für die Antworten. Auf dein Angebot komm ich vielleicht  noch gerne zurück.

cu, sel.

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Re: Haftungsfreistellung oder ähnliches

Ich wollte das auch hier nur noch mal deutlich machen!

mfG. Lukas
Team-Devshare

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